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Energieausweise

Der Energieausweis ist ein wichtiger Bestandteil bei dem Verkauf, Vermietung oder dem Leasing von Immobilien. Wir erstellen Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise.

Gemäß dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise für jedes Gebäude erstellt werden, um den Energiebedarf oder -verbrauch einer Immobilie transparent darzustellen. Dies ist besonders wichtig, um Interessenten einen realistischen Eindruck über die Energieeffizienz einer Immobilie zu vermitteln und somit auch eine Entscheidungsgrundlage für den Kauf, die Miete oder das Leasing zu bieten. 

Energieausweise können von qualifizierten Fachleuten erstellt werden und sind für einen festgelegten Zeitraum gültig. Achten Sie bei der Suche nach einem geeigneten Fachmann auf eine zertifizierte Qualifikation und lassen Sie sich die notwendigen Unterlagen zeigen, um sicherzustellen, dass der Ausweis ordnungsgemäß erstellt wurde.

Der Energieausweis bringt Ihnen neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht weitere Vorteile:

  • Energieausweis bei Verkauf/Vermietung/Leasing von Immobilien gemäß GEG
  • Transparente Darstellung von Energiebedarf/-verbrauch
  • Entscheidungsgrundlage für Interessenten
  • Erstellung durch qualifizierte Fachleute
  • Guter Energieausweis erhöht Mehrwert/Zeitwert von Immobilie
  • Senkung von Nebenkosten durch effizientere Energieverwendung
  • Identifikation von Modernisierungsmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz
  • Von potenziellen Käufern/Mietern bevorzugte hohe Energieeffizienz
  • Transparenz des energetischen Gebäudezustandes bei Miete/Kauf
  • Einschätzung des Einsparpotenzials und Nebenkosten
  • Möglichkeit zur Nachverhandlung von Miete/Kaufpreis bei schlechtem Energieausweis
  • Aufzeigen von Modernisierungen mit Einsparpotential und Nebenkostensenkung
  • Wichtigkeit eines guten Energieausweises bei Miete/Kauf von Immobilien

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner einer Immobilie, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf bewertet, der sich aus dem Zustand der Immobilie ergibt.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von verschiedenen Szenarien ab:

  • Sie können für Wohngebäude, bei denen entweder der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde (also die Wärmeschutzverordnung von 1977 beachtet werden musste) oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt (zum Beispiel durch spätere Modernisierungsmaßnahmen) sowohl einen Bedarfs- als auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
  • Sind diese Voraussetzungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energieausweisaussteller für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Energiebedarfsausweis ausstellen. Hintergrund ist, dass in kleineren, energetisch nicht sanierten, alten Wohngebäuden das individuelle Heizverhalten den Gesamtenergieverbrauch deutlich stärker beeinflusst als in Wohnanlagen mit vielen Wohneinheiten.
  • Wird ein Energieausweis für einen Neubau oder bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen ausgestellt, ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig.
  • Für den Gebäudebestand von Nichtwohngebäuden herrscht in den Fällen des Verkaufs oder der Neuvermietung, Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten.
  • Wird ein Nichtwohngebäude neu gebaut oder umfänglich mit bestimmten Maßnahmen modernisiert, so ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig.

Unsere Leistungen bei einem Verbrauchsausweis

Eine wichtige Aufgabe bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises ist die Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte. Diese werden vom Eigentümer der Immobilie zusammengefasst und bilden die Grundlage für den Verbrauchsausweis. Es ist jedoch wichtig, dass diese Werte auf ihre Glaubwürdigkeit hin überprüft werden, um eine möglichst genaue Darstellung des Energieverbrauchs zu gewährleisten.

Der Energieverbrauchsausweis wird gemäß der gesetzlichen Vorlage erstellt und bietet Interessenten beim Kauf, der Miete oder dem Leasing einer Immobilie eine transparente Übersicht über den Energieverbrauch. Zusätzlich zum Verbrauchsausweis können kurz gefasste wirtschaftliche Modernisierungsempfehlungen erarbeitet werden, die aufzeigen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie getroffen werden könnten. Diese Empfehlungen können für den Eigentümer wichtige Entscheidungsgrundlagen darstellen.

Unsere Leistungen bei einem Bedarfsausweis

Die Ermittlung der Gebäudedaten für den Energiebedarfsausweis erfolgt immer in Verbindung mit einem Ortstermin und vorhandenen Planungsunterlagen. Diese werden detailliert analysiert und mittels der DIN V 18599 – DIN 4108 in Zonierungen und eine energetische Bilanzierung überführt. Auf dieser Grundlage wird der Energiebedarfsausweis gemäß der gesetzlichen Vorlage erstellt. 

Für öffentliche Gebäude liefern wir zusätzlich den erforderlichen Aushang mit. Zusätzlich zum Energiebedarfsausweis können kurz gefasste wirtschaftliche Modernisierungsempfehlungen erarbeitet werden, die aufzeigen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie getroffen werden könnten. Diese Empfehlungen können für den Eigentümer wichtige Entscheidungsgrundlagen darstellen.

Wir sind Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes und zertifizierte Energieberater:

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